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   LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14   

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LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14 (https://dejure.org/2015,41784)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.05.2015 - 3 O 368/14 (https://dejure.org/2015,41784)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 3 O 368/14 (https://dejure.org/2015,41784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwirkung eines Rechts zum Widerruf von Darlehensverträgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung eines Rechts zum Widerruf von Darlehensverträgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Sie verstoßen vielmehr gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a. F., weil sie die unzutreffende Vorstellung hervorrufen können, die Widerrufsfrist beginne unabhängig von einer Vertragserklärung des Verbrauchers bereits am Tag nach dem Zugang des Angebots der Beklagten nebst Widerrufsbelehrung (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009, Az. XI ZR 33/08).

    Dementsprechend mussten die Kläger nach der ihnen mitgeteilten Widerrufsbelehrung damit rechnen, dass sie die Darlehensverträge nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Unterlagen der Bank vom widerrufen konnte (so auch BGH, Urteil vom 10.03.2009, Az. XI ZR 33/08 Rn. 16).

    Die Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens auf Seiten der Beklagten war auch nicht etwa dadurch ausgeschlossen, dass die Beklagte den Klägern nach Bekanntwerden der am 10.03.2009 verkündeten Entscheidung des BGH (Az. XI ZR 33/08) keine nachträgliche Belehrung erteilte, um die Monatsfrist des § 355 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. in Gang zu setzen.

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Hierfür bedarf es einer eindeutigen Information über den Beginn der Widerrufsfrist (BGH, Urteil vom 13.01.2009, Az. XI ZR 118/08, NJW-RR 2009, 709; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2014, Az. 31 U 79/14, juris).

    Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH, Urteil vom 04.07.2002, Az. I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1992; Urteil vom 13.01.2009, Az. XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351 zu § 7 VerbrKrG).

    Durch die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne "einen Tag" nach Zurverfügungstellung eines Exemplars "dieser" Widerrufsbelehrung und einer Vertragsurkunde, entsteht aus der Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Kunden, auf den abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2009, Az. XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351), insofern möglicherweise der Eindruck, diese Voraussetzungen seien bereits mit der Übermittlung des die Widerrufsbelehrung enthaltenden Vertragsantrags der Beklagten erfüllt und die Widerrufsfrist beginne ohne Rücksicht auf eine Vertragserklärung des Verbrauchers bereits am Tag nach Zugang des Angebots der Beklagten zu laufen.

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Dem steht auch die Entscheidung des BGH vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, WM 2014, 1030 ff. - nicht entgegen, die eine Verwirkung im Falle der nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG a. F. ablehnt.
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Soweit die Kläger auf Art. 14 Abs. 1 lit. b. der Verbraucherkreditrichtlinie hinweisen, mag dahinstehen, ob dieser einer Verwirkung in der vorliegenden Fallkonstellation zwingend entgegen stehen würde (vgl. zur Zulässigkeit der Berücksichtigung von Treu und Glauben BVerfG NJW 2015, 1294 ff. Rn. 343 ff.), da Immobilienkredite vom Geltungsbereich der Richtline gemäß Art. 2 Abs. 2 ausgenommen sind.
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Ein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten auf die Nichtausübung des Widerrufsrechts ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil den Klägern die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und das daraus resultierende - grundsätzliche - Fortbestehen des Widerrufsrechts bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Vertragspflichten im Jahre 2009 nach eigenen Angaben nicht bekannt war (vgl. auch BGH NJW 2007, 2183, wonach Verwirkung selbst dann eintreten kann, wenn ein Berechtigter keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Die inhaltliche Bearbeitung der Musterbelehrung (Fassung vom 04.03.2008), die die Beklagte vorgenommen hat, führt indes zwingend dazu, dass die Beklagte sich nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a. F. berufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11, NZG 2012, 422; BGH NJW 2014, 2022).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH, Urteil vom 04.07.2002, Az. I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1992; Urteil vom 13.01.2009, Az. XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351 zu § 7 VerbrKrG).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Die inhaltliche Bearbeitung der Musterbelehrung (Fassung vom 04.03.2008), die die Beklagte vorgenommen hat, führt indes zwingend dazu, dass die Beklagte sich nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a. F. berufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11, NZG 2012, 422; BGH NJW 2014, 2022).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Die Annahme von Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH, Urteil vom 18.10.2004, Az. II ZR 352/02, Rn. 23, juris; BGH WM 2004, 1518, 1520; OLG Köln, a.a.O. jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14
    Die Parteien haben insofern lediglich eine Modifizierung der den Darlehensverträgen ursprünglich zugrunde liegenden Bedingungen dahingehend vorgenommen, dass sie sich auf eine vorzeitige Ablöse der Darlehen und Reduzierung der Vorfälligkeitsentschädigung von 8.487,78 EUR auf 6.000,00 EUR verständigten (vgl. dazu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17.10.2012, Az. 4 U 194/11, Rn. 34, juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 26.10.2010, Az. XI ZR 367/07, Rn. 28).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75

    Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im

  • LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15

    Anspruch auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein

    Dies gilt jedenfalls dann, soweit die Belehrung das Widerrufsrecht nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht oder an seine Ausübung unzulässige, nachteilige Rechtsfolgen knüpft oder gar gänzlich fehlt (vgl. OLG Köln a.a.O.; KG Berlin, Urt. v. 16.08.2012, 8 U 101/12, BeckRS 2012, 21953; LG Bonn, Urt. v. 08.05.2015, 3 O 368/14).
  • LG Bonn, 18.01.2016 - 17 O 182/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feststellung der Umwandlung eines

    Dies gilt jedenfalls dann, soweit die Belehrung das Widerrufsrecht nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht oder an seine Ausübung unzulässige, nachteilige Rechtsfolgen knüpft oder gar gänzlich fehlt (vgl. OLG Köln a.a.O.; KG Berlin, Urt. v. 16.08.2012, 8 U 101/12, BeckRS 2012, 21953; LG Bonn, Urt. v. 08.05.2015, 3 O 368/14).
  • OLG Köln, 18.09.2015 - 13 U 85/15

    Verwirkung des Rechs des Darlehensnehmers auf Widerruf eines

    beabsichtigt der Senat, die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 8.5.2015 (3 O 368/14) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17

    Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen

    Dies gilt jedenfalls dann, soweit die Belehrung das Widerrufsrecht nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht oder an seine Ausübung unzulässige, nachteilige Rechtsfolgen knüpft oder gar gänzlich fehlt (OLG Köln, Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.3.2014 - 17 W 11/14; KG Berlin, Urteil vom 16.08.2012 - 8 U 101/12; LG Bonn, Urteil vom 08.05.2015 - 3 O 368/14).
  • LG Bonn, 26.11.2015 - 17 O 43/15

    Widerruf der Willenserklärung auf Abschluss eines Darlehensvertrages i.R.d.

    Dies gilt jedenfalls dann, soweit die Belehrung das Widerrufsrecht nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht oder an seine Ausübung unzulässige, nachteilige Rechtsfolgen knüpft oder gar gänzlich fehlt (vgl. OLG Köln a.a.O.; KG Berlin, Urt. v. 16.08.2012, 8 U 101/12, BeckRS 2012, 21953; LG Bonn, Urt. v. 08.05.2015, 3 O 368/14).
  • LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15

    Widerruf der Willenserklärung zum Abschlusses eines

    Dies gilt jedenfalls dann, soweit die Belehrung das Widerrufsrecht nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht oder an seine Ausübung unzulässige, nachteilige Rechtsfolgen knüpft oder gar gänzlich fehlt (vgl. OLG Köln a.a.O.; KG Berlin, Urt. v. 16.08.2012, 8 U 101/12, BeckRS 2012, 21953; LG Bonn, Urt. v. 08.05.2015, 3 O 368/14).
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